Wo Ihre Daten liegen und was das Gesetz verlangt

In klaren Worten: wo wir hosten, was vertraglich geregelt ist, wohin Daten fließen und was AI Act und BFSG für Ihren Betrieb bedeuten.

Keine Rechtsberatung. Stand der Angaben: Oktober 2026.

Die Grundlagen in jedem Projekt

Hosting in Deutschland
Websites hosten wir ausschließlich auf Servern in Deutschland, DSGVO-konform und mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung. KI-Assistenten nutzen Sprachmodelle, die in der EU betrieben werden. Wissensassistenten können auch auf Ihrem eigenen Server laufen.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Für jedes Projekt, in dem wir personenbezogene Daten für Sie verarbeiten, schließen wir einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Darin steht, welche Daten wir wofür verarbeiten und welche Unterauftragnehmer beteiligt sind. Muster: {{AVV_SAMPLE_URL}}
Made in Germany
Conceptdot ist ein Unternehmen aus Emsdetten in Nordrhein-Westfalen. Inhaber und Ansprechpartner ist Kevin Wojtas.
Kein Training mit Ihren Daten
Ihre Daten und die Ihrer Kunden werden nicht verwendet, um KI-Modelle zu trainieren.
Dokumentierte Datenflüsse
Sie bekommen eine Übersicht, welche Daten wohin fließen, wie die unten. Damit können Sie Ihrer Datenschutzbeauftragten oder Ihrem Datenschutzbeauftragten Auskunft geben.

So fließen die Daten, am Beispiel eines Anrufs

Vier Stationen, alle in der EU oder bei Ihnen.

  1. Ihre Kundin ruft an

    Am Telefon, im Chat oder per E-Mail. Der Assistent sagt zu Beginn, dass er eine KI ist.

  2. Assistent auf einem Server in der EU

    Versteht das Anliegen und fragt nur ab, was dafür nötig ist. Gesprächsprotokolle werden gelöscht nach: {{LOG_RETENTION}}.

  3. Ihre Systeme

    Das Ergebnis landet dort, wo Ihr Team arbeitet: Kalender, Postfach, DATEV, Praxis- oder Warenwirtschaftssoftware.

  4. Ihr Team

    Sieht, was erledigt wurde, prüft Entwürfe und entscheidet. Dringendes kommt sofort an.

Was nicht passiert

  • Keine Verwendung Ihrer Daten zum Training von KI-Modellen
  • Keine Weitergabe für Werbung oder Profilbildung
  • Keine Entscheidungen über Menschen: keine Bewerberauswahl, keine Kreditentscheidungen

Der AI Act in klaren Worten

Der AI Act ist die europäische KI-Verordnung. Für kleine und mittlere Betriebe sind vor allem zwei Punkte wichtig.

KI-Kompetenz (Art. 4), seit 2. Februar 2025

Wer KI im Betrieb einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Beschäftigten, die damit arbeiten, ausreichend KI-Kompetenz haben. Deshalb gehört zu jedem unserer Projekte eine Schulung mit Nachweis. Wer früher anfangen will, startet mit dem Workshop KI-Start.

Transparenz (Art. 50), seit 2. August 2026

Chat- und Telefonassistenten müssen den Menschen sagen, dass sie mit einer KI sprechen. Inhalte, die eine KI erzeugt, müssen in bestimmten Fällen gekennzeichnet werden. Unsere Assistenten stellen sich immer als KI vor.

Hochrisiko-Anwendungen

Für Hochrisiko-Systeme, etwa zur Bewertung von Bewerbungen oder für Kreditentscheidungen, gelten strenge Pflichten. Sie greifen nach der Verschiebung durch das Digital-Omnibus-Paket (Verordnung (EU) 2026/1744) ab dem 2. Dezember 2027. Solche Systeme bieten wir nicht an. Typische Anwendungen in kleinen und mittleren Betrieben, also FAQ-Assistenten, Telefonassistenten, Dokumentenautomatisierung und Wissensassistenten, gelten als begrenztes Risiko.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in klaren Worten

Das BFSG setzt den European Accessibility Act in Deutschland um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 für Online-Shops und digitale Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher, zum Beispiel Buchungs-, Bestell- und Vertragsstrecken.

  • Maßstab: die EN 301 549, im Kern WCAG 2.1 AA, dazu eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
  • Reine Informationswebsites ohne Kauf, Buchung oder Vertrag fallen oft nicht darunter.
  • Overlay-Widgets machen eine Website nicht konform.
  • Bußgelder können bis zu 100.000 € betragen.

In zwei Minuten prüfen, ob das BFSG für Sie gilt

Gesundheitsdaten und Berufsgeheimnis

Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Ärztinnen, Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte unterliegen zusätzlich der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Für diese Berufe setzen wir auf Modelle, die in der EU oder bei Ihnen vor Ort laufen, auf einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und darauf, dass so wenig Daten wie möglich verarbeitet werden. In Praxen bleibt der Assistent auf der organisatorischen Seite und stellt keine Diagnosen.

Die berufsrechtliche Bewertung treffen Sie. Wir liefern die technischen und vertraglichen Unterlagen dafür.

Und diese Website?

Sie setzt keine Cookies, lädt keine Schriften, Skripte oder Bilder von anderen Anbietern und verzichtet auf Tracking. Deshalb gibt es auch kein Cookie-Banner. Sie ist nach WCAG 2.1 AA gebaut. Was noch nicht perfekt ist, steht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Der nächste Schritt dauert 20 Minuten.

Sie erzählen, wo es in Ihrem Betrieb hakt. Wir sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können, und was es kosten würde. Das Gespräch ist kostenlos, danach entscheiden Sie in Ruhe.