Muss meine Website barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025, aber längst nicht für jeden Betrieb. Beantworten Sie vier Fragen und sehen Sie, wo Sie wahrscheinlich stehen.
Ergebnis: Wahrscheinlich nicht betroffen
Das BFSG gilt für Angebote an Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn Sie ausschließlich an Unternehmen verkaufen, fällt Ihre Website wahrscheinlich nicht darunter.
Nächste Schritte
- Prüfen Sie, ob wirklich keine Privatkunden über Ihre Website kaufen oder buchen können.
- Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem: Ihre Website wird für alle leichter bedienbar, auch auf dem Handy.
- Wenn Sie später an Verbraucher verkaufen, machen Sie den Check erneut.
Ergebnis: Oft nicht im Anwendungsbereich
Reine Informationswebsites ohne Abschluss, also ohne Kauf, Buchung oder Vertrag, fallen oft nicht unter das BFSG.
Nächste Schritte
- Sobald Sie eine Online-Buchung, einen Shop oder eine Bestellmöglichkeit einbauen, kann sich das ändern.
- Planen Sie so etwas? Dann bauen Sie es gleich barrierefrei. Das ist günstiger als eine spätere Nachbesserung.
Ergebnis: Wahrscheinlich ausgenommen
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom BFSG ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Online-Shops und Buchungen gelten als Dienstleistungen.
Nächste Schritte
- Wenn Ihr Betrieb über diese Schwellen wächst, gilt das Gesetz. Prüfen Sie das einmal im Jahr.
- Barrierefreiheit bleibt sinnvoll: Mehr Menschen können bei Ihnen kaufen und buchen.
Ergebnis: Wahrscheinlich im Anwendungsbereich
Sie bieten Verbrauchern online einen Abschluss an und sind kein Kleinstunternehmen. Dann gilt für Ihre Website oder App wahrscheinlich das BFSG, das seit dem 28. Juni 2025 in Kraft ist.
Nächste Schritte
- Prüfen lassen, wie weit Ihre Website von WCAG 2.1 AA beziehungsweise EN 301 549 entfernt ist.
- Barrieren im Code beheben. Overlay-Widgets machen eine Website nicht konform.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.
Keine Rechtsberatung. Der Check gibt eine erste Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Stand der Angaben: Oktober 2026.